Aufgrund dieser doch nicht zu erwartenden Wendung im Fall Kachelmann habe ich mal ein paar Online-Pressestimmen eingefangen und die jeweiligen Artikel verlinkt. Das positive Bild zieht sich durch alle Medien, wie mir scheint.
Lob für die Haftanstalt, Tadel für die Justiz
Wurde Kachelmann das Opfer übereifriger Staatsanwälte? Ein Strafrechtler glaubt, dass er wegens seines Promi-Status unfair behandelt wurde. [...] Nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft schottet sich Wettermoderator Jörg Kachelmann von der Außenwelt ab. Von der JVA Mannheim, die er um 13.34 Uhr verlassen konnte, fuhr er mit seinem Anwalt direkt zu einem Hotel am Laacher See, wie die „Bild“-Zeitung berichtete. [...] Auch der Präsident des Verbandes deutscher Strafrechtsanwälte, Jürgen Möthrath, übt scharfe Kritik – allerdings am Verhalten der Justiz im Fall Kachelmann. Es gebe einen regelrechten Malus für Prominente, sagte er. „Es ist wahrscheinlich ein bisschen schön, wenn man einen Prominenten vorführen kann.“ Das Privatleben des Wettermoderators sei in einer Weise an die Öffentlichkeit gezerrt worden, wie es bei normalen Sexualstraftätern nie der Fall gewesen wäre. [WELT ONLINE]
Lügen-Haft?
Das OLG Karlsruhe hat eine Fortdauer der Untersuchungshaft des Wettermoderators Jörg Kachelmann abgelehnt. Was aber sind die Maßstäbe für die Beantwortung der zentralen Frage nach der Glaubhaftigkeit der Angaben jener Opferzeugin, die Sabine W. genannt wird? Prof. Dr. Matthias Jahn zeigt, dass die Juristen hier viel von der Aussagepsychologie gelernt haben. [Legal Tribune Online]
Kachelmann vorerst frei
Ein „hinreichender“ ist noch kein „dringender“ Tatverdacht – auf diesen rechtlichen Unterschied hat das Oberlandesgericht Karlsruhe am Donnerstag hingewiesen, als es anordnete, den Meteorologen Jörg Kachelmann aus der Haft zu entlassen. Es geht bei diesem Unterschied um die Frage, ob jemand, dem eine Tat zur Last gelegt wird, „wahrscheinlich“ oder mit „großer Wahrscheinlichkeit“ auch der Täter ist. Der 52 Jahre alte Schweizer, der am frühen Donnerstagnachmittag die Justizvollzugsanstalt Mannheim verließ und zum Abschied einen Beamten umarmte, ist für das Landgericht Mannheim weiterhin wahrscheinlich ein Vergewaltiger – der Entscheidung des Oberlandesgerichts zufolge aber nicht mehr mit großer Wahrscheinlichkeit. [FAZ]



Im von der “ARGE Wahlstift” angestrengten Gerichtsverfahren gegen den Chaos Computer Club (CCC) mußten die Herstellerfirmen des sogenannten “Digitalen Wahlstift Systems” (DWS) eine Niederlage einstecken. Der Hackerverein konnte in den wesentlichen Punkten das Recht auf Publikation seiner Erkenntnisse über klaffende Sicherheitslücken im Wahlstiftsystem verteidigen und kann weiterhin seine Ergebnisse veröffentlichen.
[...] Die rechtsradikale Wochenzeitung “Junge Freiheit” will es sich offenbar nicht gefallen lassen, wenn man die Auffassung veröffentlicht, dass das Blatt eine “NPD-Postille” ist und verschickt deswegen Abmahnungen an Blogger. Konkret geht es um meinen Text “Klar machen zum Kentern“, in dem ich mich mit dem JF-Interview befasse, das der stellvertretende Vorsitzende der Piratenpartei, Andreas Popp, dem Blatt gegeben hat. [...]
Die Öffentlichkeit wird um Mithilfe gebeten:



















